Schulpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter. Die Vertreter aller Klassen bilden gemeinsam die Schulpflegschaft.
Die Aufgabe der Schulpflegschaft ist es, die Interessen der Eltern und ihrer Kinder an der Schule zu vertreten. Sie sind das Bindeglied zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung. In regelmäßigen Sitzungen tauschen sie Informationen aus, diskutieren Anliegen und entwickeln Lösungen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vertretung der Elterninteressen in allen schulischen Angelegenheiten
- Beratung und Mitgestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Einbringung von Anträgen an die Schulkonferenz
- Austausch mit der Schulleitung zu wichtigen schulischen Themen
- Mitwirkung bei Schulentwicklungsprozessen, z. B. Digitalisierung
- Gestaltung und Unterstützung von Schulveranstaltungen, wie Schulfeste oder Projekttage
- Begleitung schulischer Konzepte
- Unterstützung sportlicher Aktivitäten, z. B. Bundesjugendspiele
- Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz
Die aktuellen Vorsitzenden unserer Schulpflegschaft
Frau Sucharkiewicz
Herr Heinze
Schulkonferenz – das entscheidende Gremium
Aus der Mitte der Schulfplegschaft werden Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt, das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Hier arbeiten Eltern- und Lehrervertreterinnen mit der Schulleitung zusammen und treffen verbindliche Entscheidungen zu zentralen schulischen Themen.
Elternarbeit klingt vielleicht trocken, ist aber alles andere als das! Sie erhalten wertvolle Einblicke, können aktiv mitgestalten und erleben eine tolle Zusammenarbeit.
Jede*r kann sich einbringen – je mehr engagierte Eltern, desto besser für unsere Schule!